Aktuelles Archiv

Für die Berechnung der Verzugszinsen ist seit dem 1.1.2002 der Basiszinssatz nach § 247 BGB anzuwenden. Die Höhe wird jeweils zum 1.1. und 1.7. eines Jahres neu bestimmt.

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Im Monat April 2018 sollten Sie insbesondere folgende Fälligkeitstermine beachten:

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Die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung eines Dienstwagens durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer für dessen Privatnutzung führt zu einem lohnsteuerlichen Vorteil.

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Die private Nutzung betrieblicher Telekommunikationsgeräte (z. B. PC, Tablet) durch den Arbeitnehmer ist lohnsteuerfrei.

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Wird neben einer Übungsleitertätigkeit eine gleichartige Haupttätigkeit für denselben Arbeitgeber ausgeübt, schließt dies den Übungsleiterfreibetrag aus. Das hat der Bundesfinanzhof klargestellt.

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Wurden Unternehmer in 2017 im EU-Ausland mit ausländischer Umsatzsteuer belastet und möchten sie diese erstattet haben, muss der Antrag bis zum 30.9.2018 in elektronischer Form beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) eingehen.

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Die Finanzverwaltung vertritt zu Investitionsabzugsbeträgen bei Personengesellschaften folgende Meinung:

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Bei der unentgeltlichen Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern dürfen Verbindlichkeiten, die im Zusammenhang mit der Finanzierung des Wirtschaftsguts stehen, nicht mit übertragen werden, da sonst die Unentgeltlichkeit gefährdet wird.

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Einnahmen-Überschussrechner sind verpflichtet, ihre Gewinnermittlung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung an das Finanzamt zu übermitteln. Ab dem Veranlagungszeitraum 2017 ist die Übermittlung nur noch mit einer elektronischen Authentifizierung möglich.

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Bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit ist grundsätzlich typisierend davon auszugehen, dass der Steuerpflichtige beabsichtigt, letztlich einen Einnahmenüberschuss zu erzielen, auch wenn sich über längere Zeiträume Verluste ergeben.

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Der Bundesfinanzhof hält den für Nachzahlungszinsen relevanten Zinssatz von 0,5 % pro Monat (6 % pro Jahr) auch unter Berücksichtigung der Entwicklung des allgemeinen Zinsniveaus im Jahr 2013 für verfassungsgemäß.

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Für Handwerkerleistungen gibt es nur dann eine Steuerermäßigung (20 % der Lohnkosten, maximal 1.200 EUR), wenn sie im räumlichen Bereich eines vorhandenen Haushalts erbracht werden.

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Die Kryptowährung Bitcoin ist derzeit „in aller Munde“. Die Finanzbehörde Hamburg hat nun zur ertragsteuerlichen Behandlung des Handels mit Bitcoins auf der privaten Vermögensebene Stellung bezogen.

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Pendeln Steuerpflichtige aus beruflichen Gründen zwischen zwei Haushalten, können sie den Fiskus an den Mehraufwendungen beteiligen – allerdings nur dann, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

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