Entgelte für ein Studium an einer privaten Fachhochschule sind jedoch nicht abziehbar. Mit dieser Entscheidung hat der Bundesfinanzhof seine Sichtweise bestätigt, wonach Hochschulen und Fachhochschulen nicht unter den Begriff der Schule im Sinne der Vorschrift fallen.
Quelle | BFH-Urteil vom 10.10.2017, Az. X R 32/15, unter www.iww.de, Abruf-Nr. 199881