Steuern in der Agrarwirtschaft

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Steuergesetze und andere wichtige Richtlinien ändern sich laufend. Wir behalten für Sie den Überblick. Hier informieren wir Sie regelmäßig über wichtige Neuerungen rund um die Land- und Forstwirtschaft.

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top agrar 03/2007

Mästen ohne Flächen in der § 51 a-Gesellschaft

Wenn aufstockungswillige Schweinehalter an die Gewerbegrenze stoßen, können freie Vieheinheiten aus einem Partnerbetrieb die Lösung sein. Viele Schweinemäster stecken in der Wachstumsfalle. Vor allem in den viehdichten Regionen sind Flächen knapp und teuer, verschärft durch die zunehmende Konkurrenz der Bioenergie. Bei der Planung neuer Ställe stoßen sie deshalb immer häufiger an die Grenze zur Gewerblichkeit. Als Ausweg bietet sich in manchen Fällen eine Betriebsteilung an.

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Top Agrar

top agrar 02/2007

Mehr Vieheinheiten auf der gleichen Fläche

Durch Betriebsteilung die Gewerblichkeit vermeiden – ein Beispiel aus der Schweinehaltung erläutert Steuerberater Walter Stalbold, Münster. Durch die Betriebsteilung vermeiden Vater und Sohn die Nachteile der gewerblichen Schweinemast. Auf der vorhandenen landwirtschaftlichen Fläche können dadurch – aus steuerlicher Sicht – mehr VE erzeugt werden. Zusätzlich sichert sich der Vater die volle Vorsteuer-Erstattung aus dem neu errichteten Maststall.

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